Die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit eines Unternehmens steht in direktem Zusammenhang zu der Qualität der Leistungen seiner Mitarbeiter/innen. Mit Förderungen der Personalkosten soll sowohl der bestehende Personalstab weitergebildet als auch neues qualifiziertes Fachpersonal eingestellt werden. Auf diese Weise werden Dauerarbeitsplätze gesichert und der Wissenstransfer aus Hochschul- und Forschungseinrichtungen in die Betriebsstätten forciert. Schwerpunkte der Förderung von Personalkosten sind also die Fachkräftegewinnung und die damit einhergehende Innovationsfähigkeit.
Je nach Bundesland und Wirtschaftskraft der Region bestehen bundesländerübergreifende sowie bundeslandspezifische Förderprogramme im Bereich der Fördermittel für Personal.
Besonders das Förderprogramm zur Anstellung von „Innovationsassistent/innen“ ist in vielen Bundesländern, teils unter anderem Namen, verbreitet. Der Fokus dieser Förderung liegt auf der Einstellung von Hoch- und Fachhochschulabsolvent/innen, die als Innovationsträger/innen das nötige Know-How für innovative Projekte in die Betriebsstätten tragen sollen. Mit Zuschüssen für Personalkosten soll ein effektiver Wissens- und Technologietransfer forciert und die Innovationskraft kleiner und junger Unternehmen ausgebaut werden.
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