Bedingt durch die Historie ist Deutschland ein Land der Unterschiede. Insbesondere die Verteilung wirtschaftlich starker und schwacher Regionen ist charakteristisch für die Bundesrepublik. Ein Investitionszuschuss für Unternehmen in strukturschwächeren Gebieten soll eventuelle Standortnachteile ausgleichen. Diese Einzelbetriebliche Förderung stellt Finanzierungshilfen speziell für kleine- und mittelständische Unternehmen in investitionsintensiven Branchen des verarbeitenden Gewerbes bereit, um deren Wettbewerbsfähigkeit zu stärken sowie nachhaltig für die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen zu sorgen.
Regionale Unterschiede von Fördermitteln für Investitionen
Während speziell Süd- und Westdeutschland über wirtschaftlich starke Regionen verfügen, mangelt es in anderen Gebieten – insbesondere im Raum der neuen Bundesländer – an Wirtschaftskraft. Dieser Ungleichverteilung wird versucht, durch einen Investitionszuschuss für Unternehmen entgegenzuwirken.
So gibt es speziell für die neuen Bundesländer aufgesetzte Fördermittel für Investitionen: Ob Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern oder Brandenburg, die Länder unterstützen KMU in strukturschwächeren Regionen mit einem gezielten Investitionszuschuss. Unternehmen werden dadurch in ihrer Adaptionsfähigkeit an die allgemeine Wirtschaftslage bestärkt. Regional benachteiligte Regionen sollen durch Investitionszuschüsse für Unternehmen als Wirtschaftsstandorte interessanter werden. Auch die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie der Ausbau der Infrastruktur wird durch Fördermittel für Investitionen forciert, wodurch die Unternehmen wieder an Attraktivität für Fach- und Führungskräfte als Arbeitgeber gewinnen.
Doch auch manchen Regionen in den alten Bundesländern mangelt es an Wirtschaftskraft. Hier greifen ebenfalls finanzielle Unterstützungen aus einem Investitionszuschuss für Unternehmen. Gleichwie in den neuen Bundesländern steht die Stärkung der regionalen Wirtschaft und die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen im Mittelpunkt. Im Fokus der Fördermittelempfänger stehen bei einem Investitionszuschuss Unternehmen kleiner und mittlerer Größe sowie auch Freiberufler oder Kommunen.
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