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Um private Investoren und Business Angels zu Beteiligungen an Unternehmen und Projekten zu motivieren, existieren einige Förderprogramme speziell für Beteiligungsvorhaben. Unter anderem handelt es sich hierbei um das beliebte und etablierte Programm "INVEST - Zuschuss für Wagniskapital".

INVEST verfolgt zwei Ziele: Zum einen unterstützt es junge innovative Unternehmen bei der Suche nach einem Kapitalgeber. Zum Anderen motiviert es private Investoren - insbesondere Business Angels -, Wagniskapital für junge Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Die INVEST-Förderung besteht aus einem Erwerbszuschuss und seit 2017 zusätzlich aus einem Exitzuschuss.

Erwerbszuschuss:

  • Den Erwerbszuschuss erhalten private Investoren (Business Angels), die Geschäftsanteile an jungen innovativen Unternehmen erwerben und die Beteiligung mindestens drei Jahre lang halten.
  • Der Erwerbszuschuss beträgt 20 Prozent der Investitionssumme bei Anteilserwerb. Der Investor muss dem Unternehmen mindestens 10.000 Euro zur Verfügung stellen. Ist die Zahlung daran geknüpft, dass das Unternehmen bestimmte Meilensteine erreicht, muss jede einzelne Zahlung mindestens 10.000 Euro betragen. Jeder Investor kann pro Kalenderjahr Zuschüsse für Beteiligungen in Höhe von bis zu 500.000 Euro erhalten. Für Investoren, die sich einer Beteiligungsgesellschaft bedienen, ist jedoch die Summe der förderfähigen Beteiligungen auf 1.000.000 Euro in drei Jahren begrenzt.

Exitzuschuss:

  • Zusätzlich zum Erwerbszuschuss kann die Steuer, die auf einen Veräußerungsgewinn entfällt, pauschal mit dem Exitzuschuss erstattet werden.
  • Bei dem Exitzuschuss erhält der Investor (nur natürliche Personen) eine pauschale Steuerkompensation in Höhe von 25 Prozent des Gewinns, der aus der Veräußerung seiner mit dem Erwerbszuschuss geförderten Anteile erzielt wurde. Der Exitzuschuss ist auf 80 Prozent des Investitionsbetrages der INVEST-Anteile begrenzt.

Erwerbszuschuss und Exitzuschuss dürfen den ursprünglichen Investitionsbetrag nicht übersteigen. Pro Unternehmen können Beteiligungen mehrerer Investoren von insgesamt bis zu 3 Millionen Euro pro Kalenderjahr mit dem Erwerbszuschuss gefördert werden. Der Erwerbszuschuss ist von den Ertragssteuern befreit und verbessert so den Anreiz zur Mobilisierung von privatem Wagniskapital deutlich.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage. Starten Sie am besten noch heute Ihre unverbindliche Projektanalyse und wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück.

Wer wird gefördert?

Förderprogramme bieten Möglichkeiten für Unternehmen und Kommunen.

Gefördert werden Unternehmen aller Größen sowie auch Kommunen in bestimmten Programmen. Die Details können in den einzelnen Programmen eingesehen werden.

Wir helfen Ihnen weiter

Wir sind die richtigen Ansprechpartner.

 Unsere Tätigkeit ist immer individuell den Gegebenheiten unserer Kunden, der jeweiligen Branche und den Fördermöglichkeiten angepasst.

Gemeinsam stark für Sie

Ein starkes Netzwerk mit unseren Partner.

Profitieren Sie von Synergieeffekten unseres Netzwerkes aus Finanzdienstleistern, Steuer- und Sicherheitsberatern. Bei Bedarf stellen wir den Kontakt zu diesen her und erstellen zusammen mit diesen ein Finanzierungskonzept für Ihr Vorhaben.